Die Zielgruppe umfasst Personen, die für Dienstleistungen gemäß der Gewerbeordnung §129 (4) und des zutreffenden Kollektivvertrags für Wachorgane des Bewachungsgewerbes eingesetzt werden sollen.
Die Zielgruppe umfasst (in alphabetischer Reihenfolge) konkret:
- Banksicherheitsdienste
- Botschaftsdienste und Sicherheitsdienste in Konsulaten
- Conciergedienste in gehobenen Objekten
- Doormen im gehobenen Handel
- Fahrscheinkontrolldienste
- Feuerwehrdienste und Löschtruppdienste in Betrieben
- Flughafensicherungsdienste
- Geld-/ Werttransporteure
- Gerichtskontrolldienste
- Mautaufsichtsdienste
- MuseumswärterInnen
- ObjektschützerInnen
- ObjektleiterInnen
- Ordner- und Kontrolldienste
- Portierdienste
- Revierdienste
- Service- und Empfangsdienste
- Sicherheitsdienste bei Juwelieren sowie Münz- und Goldhändlern
- Sicherheitsdienste in Krankenanstalten und sozialen Betreuungseinrichtungen
- Sicherheitsdienste in Anhalte- und Asylzentren
- Sicherheitsdienste in sozialen Einrichtungen wie Frauenhäusern, Notschlafstellen und Männerheimen
- Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen
- Sicherheitsdienste in öffentlichen Einrichtungen wie Ministerien und anderen Bundesdienststellen, dem Parlament, Gebäuden von Landesregierungen, Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämtern sowie allen Ämtern mit und ohne Parteienverkehr
- Sicherheitspersonal im öffentlichen Transportbereich
- Sicherheitspersonal in Zügen (BahnbegleiterInnen)
- SondertransportbegleiterInnen
- Straßenaufsichtsorgane für den ruhenden Verkehr
- VerkehrsreglerInnen